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Schreiben an Bundesarbeitsministerin: Auch bei Hartz IV gilt Schutz des ungeborenen Lebens! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dietmar Hamann   
Montag, den 24. Januar 2011 um 07:57 Uhr

Völliger Leistungsentzug in der Schwangerschaft ist nicht mit dem Schutz des ungeborenen Lebens in Einklang zu bringen – Sofortiger Stopp der Sanktionen gegen werdende Mütter gefordert.

Zu dieser Problematik ein Schreiben an die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und dem Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt:

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Sehr geehrter Herr Alt,

in den letzten Tagen mussten wir wiederholt feststellen, dass junge schwangere Frauen, die im Hartz IV-Bezug stehen, von Jobcentern auf Null sanktioniert wurden. Wir haben in einigen Fällen den werdenden Müttern rechtliche Hilfe besorgt. In allen Fällen mussten daraufhin die Jobcenter die Sanktionen zurück nehmen. Bei uns häufen sich auch Beschwerden von jungen Schwangeren, dass es den Mitarbeitern in Jobcentern an der notwendigen Sensibilität und Respekt gegenüber werdenden Müttern mangelt, Anträge zum Teil unvollständig oder viel zu spät bearbeitet werden und Mitarbeiter mangelhaftes rechtliches Fachwissen aufweisen. Unsere Beobachtungen decken sich mit den Ergebnissen der von der „Mutter-Kind-Stiftung“ in NRW in Auftrag gegebenen Befragung an Schwangeren und ihren Erfahrungen mit den Jobcentern. Von rund 14.000 Fällen, in denen im ersten Quartal 2010 bedürftige schwangere Frauen Kontakte mit den ARGEN hatten, mussten in knapp 5600 Fällen Beratungsstellen intervenieren, damit Frauen die ihnen rechtlich zustehenden Hilfen erhielten – oder überhaupt davon erfuhren. Die Befragung liegt der Arbeitsagentur NRW vor. Diese hohe Zahl an Falschberatung und Rechtsverweigerung ist erschreckend. Wenn hilfsbedürftige werdende Mütter beinahe zwingend rechtliche Hilfe der Schwangerschaftsberatungsstellen benötigen, wirft dies ein beschämendes Licht auf die Jobcenter. Es gehört zum Selbstverständnis unseres Staates, dass er sich schützend vor werdende Mütter und ihr noch ungeborenes Leben stellt. Hier müssen aber junge schwangere Frauen ihre Rechte selbst erkämpfen und sind dabei hohen psychischen Belastungen ausgesetzt.

Wir sind der Meinung, dass Sanktionen auf Null bei Schwangerschaft sich kaum im Einklang mit dem Schutz des ungeborenen Lebens vereinbaren lassen. Dies stellt eine krasse Missachtung des Artikels 2 GG dar. Deshalb fordern wir Sie auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass überhaupt keine Sanktionen bei werdenden Müttern erfolgen dürfen. Auch die psychischen Folgebelastungen, die derartige Maßnahmen auslösen, können zu Aborten führen und für Traumatisierungen bei den jungen Frauen führen.

Wir fordern Sie auf, den sofortigen Stopp der Sanktionen bei werdenden Müttern per Dienstanweisung zu veranlassen. Wir halten es auch für sinnvoll, die gesamte  Sanktionsproblematik (§ 31 SGB II) mit einem Moratorium zu belegen. Wenn Betroffene sich rechtlichen Beistand suchen, müssen in der Mehrheit der Fälle die Sanktionen zurückgenommen werden. Sanktionen wirken wie Strafen, allerdings mit dem fatalen Unterschied, dass der Staat hier vielfach willkürlich und rechtlich fehlerhaft als Bestrafer auftritt. Das sollte auch Ihnen zu denken geben, denn es erschüttert bei den Betroffenen das Vertrauen in den Staat.

Beispielhaft möchten wir Ihnen drei Fälle wiedergeben, die das sinnlose Dilemma der Sanktionen an Schwangern verdeutlichen. Wir sind uns sicher, dass derartige Vorkommnisse keineswegs im Interesse unseres demokratischen Rechtsstaats sein können.

Mit freundlichen Grüßen

i. A.  Martin Behrsing

(Geschäftsführer Erwerbslosen Forum Deutschland)

 

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