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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Gleichstellung von Frauen im Kulturbetrieb umsetzen PDF Drucken E-Mail
Montag, den 28. Februar 2011 um 17:32 Uhr

Pressemitteilung

Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf zwei schriftliche Fragen (2/186 und 2/187) zum Thema "Förderung von Frauen in Kunst und Kultur" erklärt Agnes Krumwiede, Sprecherin für Kulturpolitik:

Auch in künstlerischen Berufen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert. Die berufliche Benachteiligung von Frauen ist nicht nur ungerecht, dem Kulturbetrieb geht damit kreatives Potential verloren. Ist dies für die Bereiche der Musikhochschulen und des Orchesterwesens statistisch erfasst, weigert sich die Bundesregierung, eine aktuelle Studie für den gesamten Kulturbetrieb zu beauftragen. Die letzte Dokumentation "Frauen in Kunst und Kultur" liegt über zehn Jahre zurück.

Der Bundesregierung mangelt es offensichtlich an Problembewusstsein und politischem Willen, sich für die Verbesserung der Situation von Frauen - auch im Kulturbereich - einzusetzen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Deutschen Kulturrat mit Mitteln auszustatten, um die Dokumentation "Frauen in Kunst und Kultur" zu aktualisieren und anhand der Ergebnisse Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Kulturbetrieb umzusetzen, um Künstlerinnen die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen wie ihren männlichen Kollegen. Wenn die Zuständigkeit beim Bund liegt, ist dieser gemäß Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verpflichtet, Gleichberechtigung durch geeignete Maßnahmen zu fördern und Benachteiligungen zu verhindern. Der Bund steht daher in der Verantwortung, auch bei öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen und öffentlich geförderten Projekten die Gleichstellung von Frauen zu unterstützen.

 

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