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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Frauen gehören in Aufsichtsräte und Vorstände – nach gesetzlichen Regeln! PDF Drucken E-Mail
Montag, den 28. Februar 2011 um 17:39 Uhr

Pressemitteilung

Zu den Äußerungen von Claudia Roth in der «Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung» erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:

"Die SPD will gesetzliche Maßnahmen, um die Entgeltgleichheit durchzusetzen, Frauen den Weg in Spitzenfunktionen zu eröffnen und partnerschaftliche Teilung von Beruf und Karriere einerseits und familiärer Sorge andererseits zu ermöglichen.

Ich freue mich sehr darüber, dass Claudia Roth dem Vorschlag des SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel zustimmt, mit einem Gesetz gleichen Lohn für gleiche Arbeit zwischen Frauen und Männern durchzusetzen. Es verwundert allerdings, dass Claudia Roth nicht weiß, dass die SPD mit einem „Aktionsplan Gleichstellung jetzt“ das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft grundlegend angehen will. Dazu gehören auch Quoten für Aufsichtsräte und - im Gegensatz zu den Grünen – auch für Vorstände.

Nur eine gesetzlich verbindliche Quote wird die "gläserne Decke", die Frauen bisher oft den Weg nach ganz oben versperrt hat, zerbrechen und echte Chancen für ausgezeichnet qualifizierte und hoch motivierte Frauen auf dem Weg in die Führungsetagen ermöglichen.

 

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