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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Sparen an der Pille PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 03. April 2011 um 06:48 Uhr

KREIS STEINFURT Für viele Frauen und Männer ist es Alltag: Der genau geplante Einsatz von Verhütungsmitteln. Seit der Einführung von Hartz IV ist die Verhütung jedoch zunehmend ein Problem für Bedürftige. Weil ihnen das Geld dafür fehlt, nutzen viele Frauen seltener Anti-Baby-Pille, Spirale und Co.

„Seit der Einführung von ALG 2 gibt es keine Möglichkeit mehr für Frauen, Zuschüsse für Verhütungsmittel zu bekommen“, sagt Gabi Neuhaus von Pro Familia Münster. Frauen ab 21 Jahre müssen Verhütungsmittel von dem Geld aus dem Regelsatz bezahlen. Die Pille kostet monatlich sieben bis fünfzehn Euro, für den Einsatz einer Spirale müssen bis zu 450 Euro locker gemacht werden.
Genau 15,55 Euro sind im Hartz-IV-Regelsatz monatlich für „Gesundheitspflege“ vorgesehen. Davon müssen Medikamente, Praxisgebühr und eben auch Kondome, Pille oder der Nuva-Ring bezahlt werden. „Es ist klar, dass Frauen an solchen Punkten wie Verhütung sparen“, sagt Gabi Neuhaus.

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