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Ein neuer Pflegeberuf ist entstanden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Dienstag, den 31. August 2010 um 01:00 Uhr

Ein neuer Pflegeberuf ist entstanden, der Alltagsbetreuer

Der baden-württembergische Landtag hat am 9. Juni 2010 in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf legt Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein Gesamtkonzept für den Ausbau der Pflegeberufe und der Berufe im Vor- und Umfeld von Pflege vor. Die neuen Regelungen werden dazu beitragen, dass die pflegerische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch in Zukunft auf einem hohen Niveau und aus eigener Kraft gesichert werden kann", begründete Sozialministerin Dr. Monika Stolz die neuen Regelungen.

Um die in den kommenden Jahren zunehmende Zahl von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen auf einem hohen Qualitätsniveau versorgen zu können, müssten weitere Personengruppen für die Arbeit in der Pflege gewonnen werden. "Mit der Änderung des Landespflegegesetzes wollen wir die Pflegeberufe für sämtliche Bildungsabschlüsse attraktiver ausgestalten. Dazu gehören für uns auch durchlässigere Strukturen zwischen den unterschiedlichen Ausbildungs- und Berufsbildern. Mit der Gesetzesänderung sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um neue Berufsbilder zu erproben und bestehende Berufsbilder weiterzuentwickeln", so die Ministerin im Landtag. Ausgehend von dem prognostizierten Bedarf an Pflegekräften setze die Landesregierung auf gestufte Anforderungen von einfachen Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten bis hin zur hochkomplexen Pflege, die einer akademischen Qualifikation bedarf. Ganz bewusst werde dabei auch an jene 8.000 bis 9.000 junge Menschen im Land ohne Schulabschluss gedacht. Mit der Ausbildung zum Alltagsbetreuer oder Servicehelfer würden ihnen nicht nur die Kompetenzen vermittelt, die für einfache Versorgungs- und Betreuungstätigkeiten an der Seite erfahrener Kräfte notwendig wären. Wer die Ausbildung zum Alltagsbetreuer bestehe, habe zugleich einen Hauptschulabschluss. Da die Altenpflegehilfeausbildung durchlässig ausgestaltet ist, können geeignete Auszubildende bis in die Fachkraftausbildung aufsteigen. Darüberhinaus sollen die Pflegehelferberufe (Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe) weiter entwickelt und über die reine Hilfe hinaus für Absolventinnen und Absolventen der Hauptschulen attraktive und durchlässige Einstiegsmöglichkeiten in die Pflegeberufe geschaffen werden. Erprobt werden soll auch ein Studiengang für Pflegekräfte. Damit sollen sie die Qualifikation erwerben, um in Übereinstimmung mit dem ärztlichen Berufsrecht in erweitertem Umfang arztnahe Tätigkeiten übernehmen zu können, die nicht zwingend ein Arzt selbst ausführen muss. Vorgesehen sei, diese Weiterbildung als Bachelorstudiengang an der Dualen Hochschule in Karlsruhe einzurichten.

Leider zielt das Angebot einer Ausbildung zum Alltagsbetreuer in erster Linie auf Personen ohne Schulabschluss sowie Menschen mit Handicap. Eine Anlehnung an die Ausbildung zum Sozialhelfer, wie es sie in anderen Bundesländern gibt wäre die bessere Lösung gewesen. Die Ausbildung zum Sozialhelfer steht auch Personen mit Schulabschluß offen, da diese oft älter sind verfügen sie auch über die nötige Lebenserfahrung um im Pflegedienst tätig zu werden. Ähnliche Angebote schließen auch den Personenkreis der Wohnungslosen mit ein. Ein Wohnungsloser der sich auf diesen Weg begibt bringt eine große soziale Kompetenz mit, das ist in den meisten Fällen von Vorteil für alle Seiten. Ich hoffe sehr, das sich das Bildungsangebot in Baden-Württemberg noch dahingehend ändert. Zum Download steht ein Flyer der GWW, einem der Anbieter der Ausbildung zum Alltagsbetreuer bereit. Es geht hier vor allem um die Thematik, dass auch Menschen mit einem Handicap anderen helfen können und hierfür qualifiziert und ausgebildet werden.

 

York Töllner

Download der Pressemitteilung zur Novellierung des Landespflegegesetzes Baden-Württemberg


Download Flyer "Alltagsbetreuer"

 

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