Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Extrablatt "Einkommen zum Auskommen" |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Mittwoch, den 01. September 2010 um 15:53 Uhr |
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