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Die Hartz IV-Klageflut würde zur Ebbe: Hartz4-Plattform fordert Aufhebung der Gerichts-Kostenbefreiung für Hartz IV-Behörden PDF Drucken E-Mail
Montag, den 23. Mai 2011 um 16:31 Uhr

Berliner Sozialgerichtspräsidentin Sabine Schudoma will Hartz IV-Behörden wieder zur Kasse bitten – Arbeitsminister Olaf Scholz hatte sie von Gerichtsgebühren befreit

„Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die seit August 2006 unter Arbeitsminister Olaf Scholz eingeführte Gerichtsgebühren-Befreiung für Hartz IV-Behörden schleunigst wieder abschafft,“ erklärt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin.

„Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die entsprechende Anregung der Präsidentin des Berliner Sozialgerichts, Sabine Schudoma, vom Januar diesen Jahres, die jetzt mit einstimmigem Beschluss für einen konkreten Gesetzesvorschlag durch die Justizministerkonferenz bestätigt wurde. Gleichzeitig kritisieren wir ebenso wie die Berliner Gerichtspräsidentin politische Planspiele, nicht die Verwaltungen – als nach unserer Erfahrung eigentliche Verursacher der Klageflut – sondern vielmehr die Opfer, die Hartz IV-“Kunden“ mit Gerichtsgebühren zu belasten und ihnen damit faktisch jeglichen Zugang zu den Gerichten zu versperren.“

Noch bis Juli 2006 mussten die Jobcenter genauso wie andere Sozialbehörde – beispielsweise Rentenversicherung oder Krankenkassen – für jedes Sozialgerichtsverfahren, an dem sie beteiligt waren, eine pauschale Gerichtsgebühr entrichten. In der Verantwortung von Arbeitsminister Scholz wurde durch die große Koalition ab August eine Kostenbefreiung für die Hartz IV-Behörden eingeführt. Vermutlich sah man schon damals die Klageflut und damit enorme Kosten infolge des Hartz IV-Gesetzes auf sich zukommen.

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