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ALG-II-Bezug ist nur selten ein Ruhekissen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 27. August 2010 um 05:51 Uhr

von Jonas Beste, Arne Bethmann und Mark Trappmann

Auzüge aus dem IAB-Kurzbericht 15/2010

Die Arbeitsbereitschaft von Langzeitarbeitslosen, die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II erhalten, wird in der öffentlichen Diskussion immer wieder in Frage gestellt. Das IAB untersucht ihre Arbeitsmotivation und Konzessionsbereitschaft im Kontext alltäglicher Erwerbs-, Such- und Betreuungsaktivitäten. Die Ergebnisse beruhen auf einer Studie, bei der Arbeitslosengeld-II-Bezieher jährlich zu ihrer Situation befragt werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze für Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat Anfang dieses Jahres eine allgemeine Diskussion über die Reform des Sozialstaats in Deutschland angestoßen. Dabei wurden quer durch das politische Spektrum äußerst kontroverse Standpunkte vertreten. Besondere Brisanz erhielt die Debatte dadurch, dass häufig Behauptungen über Grundsicherungsempfänger, insbesondere über ihre Arbeitswilligkeit, ins Zentrum der Diskussion gerückt wurden.

Welchen Aktivitäten gehen Leistungsbezieher nach?

In der jüngsten Sozialstaatsdebatte werden sehr unterschiedliche Bilder des Alltags von Leistungsempfängern gezeichnet. Der Metapher der „sozialen Hängematte“ auf der einen Seite steht auf der anderen Seite die Erkenntnis gegenüber, dass viele Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Hilfe angewiesen sind. Deshalb untersuchen wir zunächst, welche alltäglichen Aktivitäten Personen im Leistungsbezug wahrnehmen.
Im März 2008 haben 7,11 Millionen Personen in Bedarfsgemeinschaften nach der Definition des SGB II gelebt. Davon waren 5,24 Millionen Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren; ihre Arbeitsmarktnähe wird im Folgenden näher betrachtet.
Laut der Befragung befinden sich 10,2 Prozent von ihnen in einer Ausbildung. Es handelt sich dabei vor allem um Schüler (4,4 % an allgemeinbildenden und 0,8 % an berufsbildenden Schulen) und Auszubildende (3,8 %). Rund ein Prozent der Bezieher absolviert ein Studium.
Ein weitaus größerer Teil, die sogenannten Aufstocker, ist erwerbstätig. Fast 30 Prozent der 15- bis 64-jährigen Leistungsempfänger gehen einer Erwerbstätigkeit nach. Die meisten sind ausschließlich geringfügig beschäftigt (17,2 %). Gut 10 Prozent der Leistungsbezieher üben eine Beschäftigung mit einem Zeitumfang von mindestens 20 Stunden pro Woche aus.
An Fördermaßnahmen, Kursen oder Programmen, die durch die Grundsicherungsträger vermittelt wurden, nehmen zum Befragungszeitpunkt rund 10 Prozent der Leistungsbezieher teil: 4 Prozent lernen in Qualifizierungsmaßnahmen, darunter 1,3 Prozent mit dem Ziel einen Berufsabschluss zu erwerben. 4,9 Prozent arbeiten in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, überwiegend in sogenannten „1-Euro-Jobs“.
Ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern zeigt sich bei den pflegenden und betreuenden Aktivitäten. Während für 8,9 Prozent der Frauen die Pflege von Personen zu den alltäglichen Aufgaben gehört, gilt dies nur für 4,7 Prozent der Männer. Der Anteil derjenigen, bei denen die Pflegetätigkeit einen Arbeitsumfang von mindestens 20 Wochenstunden ausmacht, liegt bei den Frauen mit 2,6 Prozent mehr als doppelt so hoch wie bei den Männern (1,1 %).
Die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren gehört für fast ein Drittel der Bezieher (28,8 %) zu den alltäglichen Aufgaben und wird deutlich häufiger von Frauen übernommen (46,0 % der Frauen gegenüber 10,4 % der Männer). Vor allem die intensive ganztägige Betreuung von Klein- und Vorschulkindern (bis 7 Jahre), die keine Betreuungseinrichtung besuchen und nicht von anderen Verwandten oder Tagesmüttern betreut werden, fällt überwiegend in den Aufgabenbereich der Frauen. Rund 20 Prozent der Frauen, aber nur 3,4 Prozent der Männer mit Grundsicherungsbezug übernehmen in ihrem Haushalt überwiegend diese Aufgabe.
Nimmt man diese Befunde zusammen, so gehen insgesamt 65,5 Prozent der Grundsicherungsempfänger (53,0 % der Männer und 77,2 % der Frauen) mindestens einer der genannten Aktivitäten nach (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Fördermaßnahme, Kinderbetreuung, Pflege). Knapp ein Fünftel der Leistungsempfänger nimmt dabei ausschließlich eine familienbezogene Aufgabe wahr (Pflege, Kindererziehung), ein Drittel ausschließlich eine arbeitsmarktbezogene und weitere 13,8 Prozent sowohl eine familienbezogene als auch eine arbeitsmarktbezogene.
Schließt man bei dieser Betrachtung diejenigen Personen aus, die weniger als 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder im Umfang von weniger als 20 Stunden andere Personen pflegen, so bleiben immerhin noch 53,7 Prozent übrig, die mindestens eine Halbtagsaktivität aufweisen.
Die Auswertungen liefern damit deutliche Hinweise, dass der Grundsicherungsbezug – selbst wenn man die Aufgabe der Arbeitsuche ausklammert – für einen großen Teil der Bezieher mit vielfältigen gesellschaftlich relevanten und vom SGB II anerkannten Aktivitäten einhergeht. Gerade dieser recht hohe Umfang von Aktivitäten kann natürlich auch Probleme bereiten: Das Ausmaß der Eigenbemühungen könnte dadurch ebenso eingeschränkt werden wie die Aktivierungsmöglichkeiten durch die Grundsicherungsstellen. Mit diesem Sachverhalt setzen wir uns weiter unten auseinander.

den gesamten Beitrag finden Sie hier

 

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