GTranslate

Über uns

PartnerLinkSlide

  • BlogPiraten
  • NAK
  • Menschenrechte
  • Berber-International
  • Soziales Dorf
  • Berber-Info
  • BAG Wohnungslosenhilfe
  • Das Armutsnetzwerk
  • European Union of Homeless

Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Kommunen dürfen Wohn-Pauschalen bei Hartz IV festlegen PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 09. Juni 2011 um 21:16 Uhr
WIESBADEN.
Die hessischen Kommunen dürfen künftig die Wohn- und Heizkosten ihrer Hartz-IV-Empfänger pauschal festsetzen. Mit einer am Donnerstag mit CDU/FDP-Regierungsmehrheit im Landtag beschlossenen Gesetzesänderung steht es ihnen künftig frei, die zusätzlich zum Regelbeitrag auszuzahlenden Beträge pauschal festzulegen. Bislang müssen sie die tatsächlich anfallenden Kosten begleichen.
SPD und Grüne kritisierten das Gesetz, das in den Kommunen zu einem „Flickenteppich“ führe. Der Grünen-Abgeordnete Marcus Bocklet nannte die Pauschalen „höchst ungenau und ungerecht“. Bei einer zu geringen Pauschale müssten die Hilfeempfänger den fehlenden Betrag aus ihrem eigentlich verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum bestreiten. „Sie haben gar keine andere Wahl“, meinte der Abgeordnete aus Frankfurt. Verschuldete Kommunen würden die Pauschalen nun nutzen, um die Standards herunterzusetzen, erklärte die Linken-Parlamentarierin Marjana Schott.

mehr lesen

 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

 

© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons