Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz IV-Sätze vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen |
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| Mittwoch, den 29. Juni 2011 um 09:40 Uhr |
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Düsseldorf (kobinet) Der Sozialverband Nordrhein-Westfalen (SoVD) tritt dafür ein, dass das Land Nordrhein-Westalen die Hartz IV-Sätze vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen soll. "Obwohl der Landtag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken einen Antrag verabschiedet hat, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht gegen die neu berechneten Hartz IV-Sätze einzureichen, verweigert sie dies bislang. Für die Betroffenen hat das zur Folge, dass sie nun einen individuellen, langwierigen Rechtsweg beschreiten müssen, um die Rechtmäßigkeit der Regelbedarfssätze überprüfen zu lassen", kritisiert die Landesvorsitzende des SoVD Nordrhein-Westfalen Gerda Bertram. "Für den SoVD Nordrhein-Westfalen ist nicht hinnehmbar, dass die Menschen, die auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, alleine gelassen werden. Die Landesregierung selbst hat die Neuberechnung der Sätze immer wieder scharf kritisiert. Insoweit können wir nicht nachvollziehen, warum das Land nicht tätig wird. Eine Normenkontrollklage würde eine schnellstmögliche Klärung für die Betroffenen herbeiführen und ihnen einen langjährigen Klageweg ersparen." mehr lesen |
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