Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz-IV: Höherer Anspruch bei Elektroboilern |
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| Montag, den 04. Juli 2011 um 23:06 Uhr |
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Große Informationslücke: Hartz-IV-Empfängern mit Elektroboilern steht mehr Geld zu! Neue Regelung wird von den Berliner Jobcentern kaum kommuniziert / GVS: Es kann um über 300 Euro jährlich pro Bedarfsgemeinschaft gehen Eine Regelung, die kaum jemand kennt: Hartz-IV-Empfänger, die ihre Warmwasserversorgung mit einem elektrischen Boiler oder Durchlauferhitzer betreiben müssen, haben seit Januar 2011 Anspruch auf 8 Euro Zuschuss pro Monat für den Haushaltsvorstand. Darüber hinaus können in einer Bedarfsgemeinschaft 8 Euro für den Ehe-/Lebenspartner sowie zwischen 7 und 2 Euro pro Kind (gestaffelt nach Alter) geltend gemacht werden. Das bedeutet z.B. für eine 4-köpfige Bedarfsgemeinschaft zwischen 20 Euro (Kinder 2 und 5 Jahre) und 27 Euro (Kinder 16 und 19 Jahre) mehr pro Monat – zwischen 240 bis 324 mehr im Jahr. |
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