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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Angemessene Wohnungsgröße - 5 qm mehr für Hartz-IV - PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 05. Juli 2011 um 20:20 Uhr
KREIS KLEVE. Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag fordern Sozialhilfeempfänger und Hartz-IV-Bezieher auf, ihre Bescheide bei der Bemessung von angemessenem Wohnraum überprüfen zu lassen. Einem Single-Haushalt steht nach einem höchstrichterlichen Urteil in NRW rückwirkend ab dem 01.01.2010 nicht nur bis zu 45, sondern bis zu 50 qm Wohnfläche zu. Fraktionssprecherin Ute Sickelmann: „Dies bedeutet, dass die Werte für die Bestimmung von angemessenem Wohnraum, angemessenen Betriebskosten und angemessenen Heizkosten – soweit diese bislang nicht in voller Höhe vom Jobcenter anerkannt worden sind – entsprechend angehoben und gegebenenfalls ab dem 01.01.2010 nachgezahlt werden müssen“.

 

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Kommentare  

 
0 #1 Sabine Engelhardt 2011-07-05 21:58
Dazu braucht man aber eigentlich das Urteil nicht. Wenn eine Wohnung bis zu 50 qm groß ist, die Miete aber nicht über den Satz hinausgeht, wird die Wohnung im allgemeinen schon lange gewährt, weil kleine Wohnungen oft gar nicht in genügender Anzahl vorhanden sind. Das Urteil ist also nur dann relevant, wenn ein Amt ganz auf stur schaltet. Das passiert aber eher, wenn der Mietsatz nicht eingehalten werden kann.
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