Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| MDR-Studie : Hartz IV reicht nicht für Stromkosten |
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| Mittwoch, den 13. Juli 2011 um 21:48 Uhr |
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Hartz-IV-Empfänger bekommen zu wenig Geld für Strom. Das ergab eine Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) im Auftrag des MDR. Hunderte Euro fehlen Der Studie zufolge sind im aktuellen Hartz-IV-Satz für einen Single-Haushalt jährlich 321,80 Euro für Strom vorgesehen. Der Strom des günstigsten Anbieters für einen Ein-Personen-Haushalt in Sachsen koste aber jährlich 435,50 Euro, dem Haushalt fehlen also jährlich 113 Euro, in Thüringen liegt der Fehlbetrag sogar bei 147 Euro. mehr lesen |
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