Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Arbeitsmarktpolitik mit der Abrissbirne |
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| Geschrieben von: Daniel Kreutz |
| Mittwoch, den 27. Juli 2011 um 09:13 Uhr |
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Die Bundesregierung hat im Juni 2011 einen Gesetzentwurf mit dem schönen und vielversprechenden Titel: „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungs- chancen am Arbeitsmarkt“ auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll zum 1.4.2012 in Kraft treten. Zutreffend ist allerdings das Gegenteil dessen, was die Überschrift verspricht. Denn dieses Gesetz dient vor allem der Umsetzung des Kürzungspakets der Bundesregierung vom letzten Jahr. Damit werden bekanntlich die Haushaltslasten der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise vorrangig auf erwerbslose und arme Bevölkerungsgruppen abgewälzt. Mehr als ein Drittel (36 %) des gesamten Kürzungspakets entfällt auf die Arbeitsmarktpolitik. Die soll bis 2014 um insgesamt 29,5 Milliarden gekürzt werden. Im SGB II, besser bekannt als Hartz IV, wurde ein Teil davon bereits umgesetzt: Abschaffung des befristeten Zuschlags beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in Hartz IV und Streichung der Rentenversicherungsbeiträge bei Hartz IV. Darüber hinaus sollen bis 2014 weitere 20,5 Milliarden aus der Arbeitsmarktpolitik herausgeholt werden. Dazu hat man zunächst das Budget für die so genannten Eingliederungsleistungen bei Hartz IV für dieses Jahr um durchschnittlich 25 Prozent gekürzt (von 6,20 auf 4,66 Mrd. Euro). Bis 2014 stehen hier weitere Kürzungen ins Haus, im Vergleich zu 2010 bis zu 42 Prozent. mehr lesen |
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