Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz-IV-Empfänger dürfen wieder an Sportwetten teilnehmen |
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| Das Oberlandesgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen Westlotto aufgehoben: Der Wettanbieter darf weiter Hartz-IV-Empfänger spielen lassen. Hartz-IV-Empfänger sind nicht automatisch von Sportwetten ausgeschlossen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Es hob damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom Mai gegen Deutschlands größtes Lottounternehmen Westlotto auf. Ein solcher Eintrag in die Sperrkartei ohne Prüfung sei nicht zumutbar, so das Gericht. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht allerdings noch aus. Ein Konkurrent aus Malta hatte den staatlichen Anbieter Westlotto verpflichten wollen, einen Tipper sofort zu sperren, wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass er sich seine Wette nicht leisten kann. Die Kläger beriefen sich auf den Glücksspielstaatsvertrag, wonach arme und überschuldete Menschen vor übermäßigen Ausgaben zu schützen seien. Ein Konkurrent aus Malta hatte den staatlichen Anbieter Westlotto verpflichten wollen, einen Tipper sofort zu sperren, wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass er sich seine Wette nicht leisten kann. Die Kläger beriefen sich auf den Glücksspielstaatsvertrag, wonach arme und überschuldete Menschen vor übermäßigen Ausgaben zu schützen seien. Das Landgericht Köln hatte Westlotto ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro angedroht, falls es Sportwettscheine von Hartz-IV-Empfängern annehme. mehr lesen |
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