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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Kein Hartz IV mehr nach Geldgewinn PDF Drucken E-Mail
Montag, den 15. August 2011 um 04:20 Uhr
Eine 40 jährige Hartz IV Beziehern hatte bei einer Fernsehsendung im April diesen Jahres 20.000 Euro gewonnen. Nach  dem Gewinn lehnte die Behörde eine Weitergewährung der Leistungen ab, mit der Begründung das die Hartz IV Beziehern bis auf weiteres nicht mehr hilfebedürftig auf Grund des Gewinnes sei. Beim Sozialgericht Frankfurt hat die Antragstellerin, daraufhin den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Als Begründung führte sie aus, das sie weiterhin einen Anspruch auf Hartz IV habe. Den Gewinn habe sie für Anschaffungen und zur Tilgung von Schulden verbraucht.

 

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