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Versicherungsprämie muss Hartz-IV-Beziehern erstattet werden PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 24. August 2011 um 12:24 Uhr

Urteil des Landessozialgerichts NRW

Essen (dapd). Privat pflegeversicherte Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf volle Erstattung ihrer Versicherungsbeiträge. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts NRW in Essen hervor.

Danach sieht das Gesetz zwar nur die Übernahme eines maximalen Beitrags von 18,04 Euro monatlich vor. Gleichzeitig erlaube es aber privaten Versicherungsunternehmen, von Hartz-IV-Beziehern einen deutlich höheren Betrag - im Jahr 2010 36,31 Euro monatlich - zu verlangen.

Die dadurch entstehende Deckungslücke müsse der Leistungsträger dem Hartz-IV-Empfänger ersetzen, urteilten die Richter.

(Az.: 19 AS 2130/10)

dapd



 

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