GTranslate

Über uns

PartnerLinkSlide

  • BlogPiraten
  • NAK
  • Menschenrechte
  • Berber-International
  • Soziales Dorf
  • Berber-Info
  • BAG Wohnungslosenhilfe
  • Das Armutsnetzwerk
  • European Union of Homeless

Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Hartz IV: Wer in Armut noch spart, der verdient einen kleinen Obolus PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dietmar Hamann   
Freitag, den 26. August 2011 um 08:33 Uhr
Normalerweise müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II Rückzahlungen eines Versorgungsbetriebes, dessen Leistungen in geringerem Umfang als durch die Höhe der Vorauszahlungen erwartet wurden, dem Jobcenter als "Einkommen" angeben, damit es von der Regelleistung abgezogen werden kann. Das gilt aber nicht, wenn die Ersparnis aus einem Zeitraum resultiert, in dem es bereits Hartz IV-Leistungen gab. Das Bundessozialgericht: "Bei den Zahlungen für Haushaltsenergie handelt es sich um die Befriedigung eines der Regelleistung zuzuordnenden Grundbedarfs. Einnahmen aus Einsparungen hinsichtlich der Regelbedarfe sind aber grundsätzlich über den jeweiligen Bezugszeitraum hinweg von der Berücksichtigung als Einkommen freizustellen." (BSG, B 14 AS 186/10 u. a.)

 

Kommentare  

 
0 #1 Radovin Zips 2011-08-26 09:33
Endlich mal ein Urteil, das mit dem Vorwurf der Energieverschwe ndung aufräumt. Es kann nicht sein, daß Regelsatzleistu ngen zurückgefordert werden, obwohl sie im Gegensatz zur Heizung nicht gesondert bezahlt werden. So könnten ja alle Posten zurückgefordert werden, die nicht sinngemäß verwendet werden. Jeder hat eben andere Bedürfnisse und macht eben aus seiner Situation das Beste. Das ist sein gutes Recht.
Zitieren
 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

 

© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons