Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz IV: Wer in Armut noch spart, der verdient einen kleinen Obolus |
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| Geschrieben von: Dietmar Hamann |
| Freitag, den 26. August 2011 um 08:33 Uhr |
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Normalerweise müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II Rückzahlungen eines Versorgungsbetriebes, dessen Leistungen in geringerem Umfang als durch die Höhe der Vorauszahlungen erwartet wurden, dem Jobcenter als "Einkommen" angeben, damit es von der Regelleistung abgezogen werden kann. Das gilt aber nicht, wenn die Ersparnis aus einem Zeitraum resultiert, in dem es bereits Hartz IV-Leistungen gab. Das Bundessozialgericht: "Bei den Zahlungen für Haushaltsenergie handelt es sich um die Befriedigung eines der Regelleistung zuzuordnenden Grundbedarfs. Einnahmen aus Einsparungen hinsichtlich der Regelbedarfe sind aber grundsätzlich über den jeweiligen Bezugszeitraum hinweg von der Berücksichtigung als Einkommen freizustellen." (BSG, B 14 AS 186/10 u. a.) |
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