Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs zahlt das Jobcenter |
|
|
|
| Geschrieben von: ARD |
| Samstag, den 27. August 2011 um 16:31 Uhr |
|
Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bei einer öffentlichen Verhandlung am "Tag der offenen Tür". Demnach müssen Jobcenter Arbeitslosen den üblichen Tariflohn zahlen, wenn es sich bei dem vermittelten Job nicht wie vom Gesetz verlangt, um "zusätzliche" Arbeit handelt, sondern der Job eine reguläre Beschäftigung verdrängt.Im konkreten Fall hatte das Karlsruher Jobcenter eine Arbeitslose an ein Pflegeheim vermittelt, in dem sie als Putzfrau eingesetzt wurde. Das BSG verpflichtete die Jobcenter überdies, in ihren Zuweisungsschreiben an Arbeitslose die "konkret auszuübende Tätigkeit" im Ein-Euro-Job genau zu benennen, da "allein das Jobcenter" für die Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt "verantwortlich bleibt". Genaue Prüfung der TätigkeitenDamit müssen Jobcenter "nun sehr viel genauer auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten und prüfen, für welche Tätigkeiten sie Ein-Euro-Jobs veranlassen", sagte ein Mitarbeiter des Gerichts mit Blick auf die Konsequenzen der Entscheidung. In Ein-Euro-Jobs können Empfänger von Hartz IV vermittelt werden. Die Maßnahme dient zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Sie ist aber seit ihrer Einführung im Jahr 2005 umstritten, weil in der Praxis gesetzliche Vorgaben oftmals umgangen werden und Einrichtungen die Ein-Euro-Jobber auf regulären Stellen einsetzen, um Kosten zu sparen. AZ: B 4 AS 1/10 R (Quelle: tagesschau.de) |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons