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Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Hartz IV: Geschenke zählen als Einkommen PDF Drucken E-Mail
Montag, den 29. August 2011 um 05:46 Uhr

Schwalm-Eder. 4000 Kinder und Jugendliche leben im Landkreis in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften. Erhalten sie Geschenke, werden diese unter Umständen als Einkommen angerechnet und vom Hatz-IV-Regelsatz abgezogen. Bis zu zehn Fälle werden jährlich verfolgt, sagt Joachim Schumann, Bereichsleiter Leistung beim Job-Center (ehemals Arge).

Schumann beklagt, dass das Bundessozialgericht in Kassel trotz eines aktuellen Falls erneut kein Grundsatzurteil erlassen habe. Seit der Hartz-IV-Reform im April heißt es im Sozialgesetzbuch II in §11a lediglich: „Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.“



 

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