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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Sparkonto wird nicht immer auf Hartz IV angerechnet PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: thueringer-allgemeine.de   
Dienstag, den 30. August 2011 um 05:45 Uhr

Regine G. hat zwei Enkel, beide im Vorschulalter, für die sie nun Sparkonten oder Sparbücher anlegen möchte. "Ich will regelmäßig größere Summen einzahlen, aber die Konten sollen gesperrt werden. Erst mit 18 sollen die Kinder das Geld bekommen", sagt Regine G. Nun hat sie aber vor einiger Zeit von einem Bekannten gehört, dass solch ein Sparkonto problematisch werden könnte, wenn die Eltern der Kinder Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, beziehen. "Zwar haben im Moment beide Elternteile eine Arbeit, aber das kann ja heute ganz schnell gehen, dass man arbeitslos wird", erklärt Regine G. ihre Befürchtungen.

Deshalb möchte sie nun wissen, ob sie ein Sperrkonto für die Enkel anlegen kann, beziehungsweise ob und wie dieses Geld im Fall eines Hartz-IV-Bezuges auf das Einkommen der Familie angerechnet würde.

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