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Hartz IV laut DGB noch immer verfassungswidrig PDF Drucken E-Mail
Montag, den 05. September 2011 um 08:54 Uhr

Einem Gutachten nach sind der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regesätze unterlaufen. Die letzte Erhöhung sei so kleingerechnet worden.

Die im Frühjahr beschlossene Hartz-IV-Reform mit neuberechneten Regelsätzen und einem Bildungspaket für bedürftige Kinder erfüllt nach zwei neuen Gutachten nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Expertisen im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sollen heute in Berlin vorgestellt werden.

Die Wissenschaftler werfen der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger vor. Im Ergebnis sei dadurch – so der Vorwurf der Kritiker – die letzte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 auf 364 Euro kleingerechnet worden.

Auch das Bildungspaket stößt bei den Autoren der Gutachten auf verfassungsrechtliche Bedenken: Sie beanstanden, dass bedürftige Kinder nach der Systematik des Gesetzes nur dort Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen – wie Musikschulunterricht oder Mitgliedschaft im Sportverein – haben, wo dies auch angeboten wird.

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