Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz IV laut DGB noch immer verfassungswidrig |
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| Montag, den 05. September 2011 um 08:54 Uhr |
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Einem Gutachten nach sind der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regesätze unterlaufen. Die letzte Erhöhung sei so kleingerechnet worden. Die im Frühjahr beschlossene Hartz-IV-Reform mit neuberechneten Regelsätzen und einem Bildungspaket für bedürftige Kinder erfüllt nach zwei neuen Gutachten nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Expertisen im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sollen heute in Berlin vorgestellt werden. Die Wissenschaftler werfen der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger vor. Im Ergebnis sei dadurch – so der Vorwurf der Kritiker – die letzte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 auf 364 Euro kleingerechnet worden. Auch das Bildungspaket stößt bei den Autoren der Gutachten auf verfassungsrechtliche Bedenken: Sie beanstanden, dass bedürftige Kinder nach der Systematik des Gesetzes nur dort Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen – wie Musikschulunterricht oder Mitgliedschaft im Sportverein – haben, wo dies auch angeboten wird. mehr lesen |
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