Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz IV reicht nicht für Stromkosten |
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| Mittwoch, den 07. September 2011 um 14:37 Uhr |
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Hartz-IV-Empfänger bekommen zu wenig Geld für Strom. Das ergab eine Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) im Auftrag des MDR.  Der Studie zufolge sind im aktuellen Hartz-IV-Satz für einen Single-Haushalt jährlich 321,80 Euro für Strom vorgesehen. Der Strom des günstigsten Anbieters für einen Ein-Personen-Haushalt in Sachsen kostet aber jährlich 435,50 Euro – in der Haushaltskasse bedeutet das ein Manko von 113 Euro pro Jahr. In Thüringen liegt der Fehlbetrag sogar bei 147 Euro. Für eine vierköpfige Familie in Sachsen bedeutet dies, dass jedes Jahr theoretisch Stromschulden bis zu 524 Euro angehäuft werden. In Thüringen beträgt der Fehlbetrag 346 Euro, in Sachsen Anhalt 393 Euro. Hochgerechnet auf ganz Mitteldeutschland werden demnach an die Hartz-IV-Haushalte fast 70 Millionen Euro zu wenig ausgezahlt. mehr lesen |
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