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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Rechtswidrige Abmahnung kürzt nicht Hartz IV PDF Drucken E-Mail
Montag, den 19. September 2011 um 16:54 Uhr
Jobcenter dürfen Betroffenen keine Leistungskürzung der Hartz IV Bezüge aussprechen, wenn die Abmahnung des Arbeitgebers unrechtmäßig war. Das Sozialgericht Stuttgart hob in seinem Urteil eine Sanktion von 30 Prozent wieder auf (Aktenzeichen: S 3 AS 5232/08).

Wurden Abmahnungen durch den Arbeitgeber und die anschließende Kündigung ohne ausreichende rechtliche Grundlage ausgesprochen, darf der Leistungsträger nicht im Anschluss den Bezug des Arbeitslosengeld II sanktionieren. Das urteilte das Sozialgericht Stuttgart und hob damit eine vom Jobcenter gegen den Kläger verhängte Kürzung des ALG II Regelsatzes auf.

 

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