Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Zahlt doch das Amt! |
|
|
|
| Montag, den 19. September 2011 um 17:38 Uhr |
|
Erika Westermann redet nicht gern über ihre Wohnung. Für das Geld, das monatlich für die Miete überwiesen wird, müsste eigentlich etwas Schöneres zu finden sein: Die Küche hat keine Fenster, das Bad ist winzig, die Klingel funktioniert nicht, und die Tapete blättert von der Wand. Vor dem Wohnzimmerfenster dröhnt der Verkehr. Westermann, die ihren wahren Namen nicht in der Zeitung lesen will, lebt am Rande Berlins und würde gern umziehen. Aber etwas Besseres bekommt die Hartz IV-Empfängerin nicht. In ihrer Situation stecken viele Bezieher von Transferleistungen, gerade in Ballungszentren. Die Nachfrage nach Wohnraum ist so groß, dass Vermieter sich ihre Mieter aussuchen können. Vor allem Hartz-IV-Empfänger haben dann Schwierigkeiten. Und wenn sie doch eine Wohnung finden, kommt es schnell zu Problemen: Die Mieten oder Nebenkosten fallen zu hoch aus, oder Räume sind kaum bewohnbar. Regelmäßig gehen bei Mietervereinen und Behörden Beschwerden ein. Als Erika Westermann gemeinsam mit ihrem Mann die Wohnung bezog, betrug die Monatsmiete 444 Euro. Das ist genau der Satz, den die Behörde in Berlin an Unterkunftskosten für einen Zweipersonenhaushalt zahlt. Nachdem sie die Wohnung gefunden hatte, besorgte Westermann einen Vordruck ihres Jobcenters, den ihr Vermieter unterschrieb, um zu vereinbaren, dass die Behörde die Miete übernimmt. Dass die Miete genau dem Höchstsatz entsprach, war kein Zufall. Berlins Vermieter kennen diesen Wert. mehr lesen |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons
Kommentare
Alle Kommentare dieses Beitrages als RSS-Feed.