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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Die Mär von der Hartz IV-Sicherheit PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 29. September 2011 um 04:48 Uhr

Ein wesentliches Werbeargument vieler Anbieter für die staatlich geförderte private Altersversorgung (Riester- und Rürup-Verträge) ist, dass diese im Notfall nicht zwangsweise verwertet werden müssen („Hartz IV-sicher“). Tatsächlich gibt es unverändert eine Reihe Verwertungsmöglichkeiten, korrigiert Aktuar Peter Schramm, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, diese Meinung.

VersicherungsJournal: Herr Schramm, etliche Anbieter werben für Riester- und Basisrentenprodukte mit einer „Hartz IV-Sicherheit“ Gibt es das tatsächlich?

Schramm: Bei den Rentenzahlungen gibt es bislang keinerlei Schutz vor der Anrechnung auf Harz IV oder auf die Grundsicherung im Alter, wenn dies auch unter bestimmten Voraussetzungen für langjährige Riester-Sparer geändert werden soll.

Hinsichtlich des Kapitals in der Ansparphase muss man differenzieren: Bei Rürup gibt es keinerlei Schutz vor einer Verwertung vor Harz IV-Ansprüchen. Bei Riester ist nur der Teil vor einer Verwertung geschützt, der steuerlich gefördert wurde.

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