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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Hartz IV-Sätze werden überprüft PDF Drucken E-Mail
Montag, den 10. Oktober 2011 um 06:05 Uhr

Zwei Sozialwissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum erhielten von der Bundesregierung den Auftrag zur Überprüfung der Hartz IV-Regelsätze.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 geurteilt, dass die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht genügen. Die Richter entschieden, dass die Bundesregierung die verfassungswidrigen Regelsätze für Hartz IV-Empfänger wegen methodischer Mängel neu berechnen lassen muss. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun zwei RUB-Professoren damit betraut, bis Februar 2013 die Berechnungsgrundlagen für die Hartz IV-Sätze neu zu ermitteln - mit verbesserten Berechnungsmethoden und neueren Daten. Prof. Dr. Notburga Ott und Prof. Dr. Martin Werding aus der Sektion für Sozialpolitik und Sozialökonomie der sozialwissenschaftlichen Fakultät konnten mit ihrem Forschungskonzept den Auftrag der Bundesregierung für die RUB gewinnen.

 

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