Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Marken auch für Hartz-IV-Empfänger |
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| Donnerstag, den 13. Oktober 2011 um 05:18 Uhr |
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ORANIENBURG - Der Landkreis gibt Gutscheine nicht nur an Asylbewerber, sondern auch an unkooperative Arbeitslose aus. Im vergangenen Jahr erhielten 373 Hartz-IV-Empfänger die Marken statt Bargeld. Ihnen waren die Leistungen zuvor bereits wegen „wiederholter Pflichtverletzung“ wie dem „Nichterscheinen beim Arbeitgeber“ oder fehlender Nachweise von „Bewerbungsbemühungen“ um mehr als 30 Prozent gekürzt worden. Das geht aus einem Schreiben von Vize-Landrat Egmont Hamelow an Detlef Krebs von der IG Metall hervor, welches der MAZ vorliegt. Krebs hatte dem Landratsamt zusammen mit dem Hennigsdorfer Ratschlag und Verdi vor drei Wochen einen Fragenkatalog zu den Wertgutscheinen übermittelt. Die Anzahl der Gutscheine für Hartz-IV-Empfänger nannte Krebs gestern „erschreckend“. Er lehne Sanktionen nicht grundsätzlich ab. Allerdings müssten diese transparent sein. Da die Vergabe von Gutscheinen an Hartz-IV-Empfänger bislang nicht einmal bekannt war, habe er daran Zweifel. „Das Problem ist, dass es nicht kontrolliert wird“, so Krebs. Während das Land die Kosten für die Bewachung eines Asylbewerbers während seiner Abschiebehaft übernommen hat, musste der Landkreis im vergangenen Jahr 5796,36 Euro an die Firma Sodexo, welche die Gutscheine herstellt und vertreibt, zahlen. Weitere Kosten würden nicht anfallen. Die Frage, warum Gutscheine ab einem Wert von einem Euro nur einen Monat lang gültig sind, begründet das Landratsamt damit, dass das Asylbewerberleistungsgesetz keine Ansparungen vorsehe. mehr lesen |
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