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Grüne verweigern Hartz IV Überprüfungsklage Grüne verweigern Hartz IV Normenkontrollklage PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 18. Oktober 2011 um 22:23 Uhr

Die Bundesspitze der Partei Bündnis 90 / Die Grünen verweigern nach Angaben der Arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linken, Katja Kipping, die Einreichung einer Normenkontrollklage zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Hartz IV Regelsätze. Durch eine Normenkontrollklage könnte eine direkte Überprüfung der Hartz IV Regelleistungen beim Bundesverfassungsgericht vollzogen werden.
Zum Hintergrund: Vor kurzem hatte ein hochkarätiges Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) massive verfassungsrechtliche Bedenken an der Berechnung der Hartz IV Regelsätze geäußert. Die Regelleistungen des SGB II wurden abermals willkürlich und nicht nachvollziehbar berechnet. Dies nahm die LINKE im Bundestag zum Anlass, um sich noch einmal an die Fraktionsspitzen von SPD und Grünen zu wenden, mit der Bitte doch gemeinsam eine Normenkontrollklage einzureichen. Denn für die Einreichung einer solchen Klage bedarf es rein rechtlich gesehen der Unterstützung von mindestens 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten. Erst wenn diese Unterstützung vorhanden ist, kann direkt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Da aber die Partei Die Linke nicht über einen solchen Anteil an Abgeordneten im Bundestag verfügt, ist für die Einreichung der Klage die Unterstützung der SPD und Grünen notwendig.

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