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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Obergrenze unzeitgemäß? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Uwe Dietrich   
Samstag, den 29. Oktober 2011 um 10:46 Uhr

SOZIALFORUM Preisgünstiger Wohnraum für Hartz-IV-Bezieher wird rar

Mit dem interessanten Thema „Zu wenig für Miete? Arbeitslose zahlen drauf“ beschäftigte sich das im Januar 2011 neu gegründete Bergsträßer Sozialforum im Bensheimer Kolpinghaus. Kooperationspartner des Abends waren der Arbeitslosentreff Kompass, die Caritas, der DGB-Kreisverband, die Erwerbsloseninitiativen Andere Wege und Lichtblick und der JuKu e.V.

Hintergrund ist die festgefahrene Diskussion über eine angemessene Mietobergrenze für Erwerbslose. Hartz IV-Bezieher bekommen neben ihrem Arbeitslosengeld von derzeit 364 Euro im Monat auch ihre Miete und die Nebenkosten bezahlt. Der für die Erwerbslosen des Kreises Bergstraße zuständige Optionsbetrieb Neue Wege hat hierfür eine Obergrenze festgelegt. Nach Auffassung der Podiumsteilnehmer und der rund 25 mitdiskutierenden Veranstaltungsbesucher ist diese Grenze so niedrig, dass viele Erwerbslose keine Wohnung zu diesen Preisen finden. Häufig müssten Betroffene deshalb Zuzahlungen aus den Geldern für den laufenden Lebensunterhalt leisten.

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