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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger oft unbegründet / Bundesweite Unterschriftensammlung PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 09. November 2011 um 07:22 Uhr

PERLEBERG Jeder Zweite oder Dritte hat Grund genug, Klage beim Sozialgericht einzureichen. Zu dieser Ansicht kommt das Aktionsbündnis für Arbeit und soziale Gerechtigkeit in der Prignitz. Daher unterstützt es eine bundesweite Unterschriftenaktion mit dem Ziel, die Sanktionsparagraphen auszusetzen.

Meist geht es bei den Sanktionen um Konflikte wegen Meldeterminen, die Zahl von Bewerbungen oder mehr oder weniger passende Eingliederungsmaßnahmen. Das Aktionsbündnis wirft den Jobcentern vor, die Sanktionen häufig nicht rechtskonform anzuwenden – zum Teil auch, weil die Mitarbeiter selbst unter zu hohem Arbeitsdruck stehen. Wie mangelhaft der Umgang mit Sanktionen ist, belegen einige Zahlen aus dem Jahr 2008: 41 Prozent der Widersprüche waren ganz oder teilweise erfolgreich, vor den Sozialgerichten erhielten 61 Prozent der Kläger Recht.

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