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Für ein umfassendes Streikrecht

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Hartz-IV-Empfänger könnten beim Betreuungsgeld leer ausgehen PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 10. November 2011 um 17:09 Uhr

Viele Vertreter der schwarz-gelben Koalition wollen, dass das Erziehungsgeld auf die Grundsicherung angerechnet wird. Experten zweifeln, dass dies verfassungsgemäß ist.

In jedem zehnten Hartz-IV-Haushalt in Deutschland leben Kinder unter drei Jahren – zuletzt waren es knapp 340.000 Familien. Sie alle sollen womöglich nicht vom neuen Betreuungsgeld profitieren, auf das die Koalition sich verständigt hat. Was am Ende im Gesetz von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) stehen wird, ist derzeit noch offen. Doch schon jetzt sprechen sich führende Koalitionspolitiker wie FDP-Generalsekretär Christian Lindner in der "Bild"-Zeitung dafür aus, das Betreuungsgeld mit den Hartz-IV-Bezügen zu verrechnen – so wie es inzwischen auch beim Elterngeld Praxis ist.

Union und FDP hatten nach monatelangem Streit am Sonntag beschlossen, im Wahljahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro pro Kind im Monat einzuführen. Ab 2014 soll der Betrag auf 150 Euro steigen. Doch welche Voraussetzungen Eltern erfüllen müssen, um die neue Leistung für ihre zwei- oder dreijährigen Kinder zu bekommen, ist noch völlig unklar. Ursprünglich wollte die CSU die Familien belohnen, die ihr Kind zu Hause betreuen und nicht in eine staatlich geförderte Kita geben. Doch Familienministerin Schröder möchte das Betreuungsgeld auch Eltern zukommen lassen, die Teilzeit arbeiten. Und die bayerische Sozialministerin Christina Haderthauer will das Geld auch zahlen, wenn ein Kind von einer Tagesmutter betreut wird.

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