Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz IV: Fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen |
|
|
|
| Mittwoch, den 16. November 2011 um 17:20 Uhr |
|
Laut eines Prüfberichts des Bundesarbeitsministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass alle geprüften geschlossenen Eingliederungsvereinbarungen (EGV) die mit Hartz IV Beziehern im Jahre 2010 geschlossen worden sind, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. Demnach war keine der geprüften Vereinbarungen vollständig rechtskonform und korrekt. Ein Hauptproblem bei Hartz IV ist, dass die Betroffenen für ihre Erwerbslosigkeit schuldig gesprochen werden. Sprich, der Arbeitslose wird für seine Arbeitslosigkeit hauptverantwortlich gemacht. Deshalb geht die Bundesregierung davon aus, dass Betroffene beeinflusst werden müssten, um ihre Arbeitsfähigkeit für den Markt wieder herzustellen. Gründe wie chronische Krankheiten, Alter oder das Wegbrechen von Arbeitsplätzen spielen bei diesen ideologisch eingefärbten Überlegungen kaum bzw. eine untergeordnete Rolle. Um eine Eingliederung im Sinne des Gesetzgebers zu unterstützen, gibt es sogenannte Eingliederungsvereinbarungen. Die Betroffenen haben bei der Gestaltung kaum Möglichkeiten der Einflussnahme und werden zumeist zu Dingen gedrängt, die sie überhaupt nicht wollen. Der Vertrag wird immer unter Androhung der Mitwirkungspflicht (Sanktionen) geschlossen. Wer gegen die „Vereinbarungen“ verstößt, wird mit Hartz IV Kürzungen bestraft.  mehr lesen |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons