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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Erste Änderungen zum SGB II in 2010 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 03. September 2010 um 05:53 Uhr

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt die ersten Änderungen zum SGB II in 2010 vor.

Dabei wird auf folgende Fragen eingegangen:

Warum muss der Gesetzgeber Änderungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) vornehmen?

Was ändert sich konkret zum 01.01.2011?

Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS)?

Wie wird die Höhe der Leistungen berechnet?

Wie wird beim Basisbedarf zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden?

Wie werden die Verbrauchsausgaben für Kinder festgestellt?

Was ist das Bildungspaket?

Warum wird das Bildungspaket eingeführt?

Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?

Warum wurden gerade diese vier Komponenten in das Bildungspaket aufgenommen?

Warum werden z.B. Beträge für Lernförderung nicht einfach in das Basisgeld integriert?

Wie können Familien ab dem 1.1.2011 Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche erhalten?

Wie läuft das im Einzelnen?

Wer sind die wichtigsten Akteure?

Was ist die Bildungskarte?

Warum sollen die Leistungen im Bildungspaket als Sach- und Dienstleistungen erbracht werden?

Was ändert sich in den Jobcentern?

Woher wissen die Eltern, wo sie die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?

Was ist mit Kindern aus Familien, die nur knapp über der Bedürftigkeitsschwelle sind?

 

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