Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| 594 Euro Mindest-Regelsatz für Hartz IV gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil |
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| Geschrieben von: Der Sozialticker |
| Montag, den 21. November 2011 um 19:23 Uhr |
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Erste Ergebnisse aus dem Sachverständigen-Gutachten von Rüdiger Böker für die Sozialausschuss-Anhörung am 22. November „Trotz der in vielen Bereichen unvollständiger Zahlenlage und ohne die Kostensteigerungen seit 2008 können in der morgigen Sozialausschusssitzung mindestens 594,93 € Regelsatz gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachgewiesen werden,“ freut sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin gegenüber dem Sozialticker nach einer ersten Sichtung der bereits am Wochenende vorliegenden 345 Seiten schriftlicher Stellungnahmen der Sachverständigen. „Mit der aufwändigsten 123-seitigen, detaillierten Analyse von Rüdiger Böker liegt der bislang einzige „realitätsgerechte“ und „transparente“ Nachweis für die Ermittlung des Hartz IV-Regelsatzes vor, so wie ihn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 9. Februar gefordert hat. Und wenn man über die noch fehlenden Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hinaus von 2008 bis heute hoch rechnet, kann sich jeder leicht vorstellen, dass da noch signifikante Steigerungen für das Grundrecht auf ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ notwendig zu berücksichtigen sind – denkt man alleine nur an die explodierenden Steigerungen von Miet-Neben-Kosten, Strom sowie Heiz-Energie oder Krankheitskosten-Zuzahlungen. Wir bewegen uns also – wie schon 2007 in meiner eigenen Regelsatzklage dargelegt - im Bereich eines Regelsatzes um 600 €.“ mehr lesen |
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