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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Warum Steuererstattungen nicht immer ein Grund zur Freude sind ... PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 23. November 2011 um 11:54 Uhr

Darf das Amt Hartz-IV-Empfängern die Leistungen kürzen, wenn ihnen das Finanzamt zuviel gezahlte Steuern erstattet?
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage entschieden – und dürfte mit seinem Urteil für einige Diskussionen sorgen.

Hartz-IV-Empfänger, denen das Finanzamt zu viel gezahlte Einkommensteuer erstattet, müssen sich dieses Geld nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf ihre monatlichen Bezüge anrechnen lassen. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass das Eigentumsrecht der Betroffenen dadurch nicht verletzt würde. (BVerfG, Az. 1 BvR 2007/11)

 

Quelle: Focus Money

 

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