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Für ein umfassendes Streikrecht

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Arbeitslosen droht Zwang zum Umzug PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Der Westen   
Mittwoch, den 30. November 2011 um 07:19 Uhr

Märkischer Kreis. Beim Versuch, Hartz-IV-Bezieher per Gerichtsbeschluss zum Umzug in eine kleinere Wohnung zu zwingen, hat der Märkische Kreis bisher stets den Kürzeren gezogen. Das soll sich nun ändern: Der Sozialausschuss des Kreises stimmte am Dienstag einstimmig der Erstellung eines Mietspiegels zu, der auch vom Sozialgericht als Basis für „Mietsenkungsverfahren“ anerkannt wird.

40 000 Euro will der Kreis investieren, um „auf mathematisch wissenschaftlicher Basis“ feststellen zu lassen, ab wann die Miete eines Arbeitslosen vom Jobcenter als „nicht angemessen“ beurteilt werden kann. Bisher gilt in Lüdenscheid, Menden und Iserlohn maximal eine Kaltmiete von 5,06 Euro als angemessen, während diese Grenze in den übrigen Kommunen des Kreises bereits bei 4,80 Euro gezogen wird, wie der Berater der Beratungsstelle für Wohnungslose in Lüdenscheid, Daniel Intile, erklärt. Diese auf der regionalen Vergleichsmietentabelle basierenden Obergrenzen fanden vor Gericht nie Anerkennung, da sie nicht auf einer systematischen Datenerhebung basieren und örtliche Besonderheiten außer Acht lassen.

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