Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz IV-Bezieher erhält nach Gerichtstermin "Hausfrauenentschädigung" |
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| Mittwoch, den 30. November 2011 um 07:22 Uhr |
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Nichterwerbstätigen steht Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 12 Euro je Stunde zu Arbeitslose Hartz IV-Bezieher, die einen eigenen Haushalt für sich und andere Personen führen und deren persönliches Erscheinen bei einem Gerichtstermin angeordnet wird, haben für diese Zeit Anspruch auf so genannte "Hausfrauenentschädigung" in Höhe von 12 Euro pro Stunde. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Im zugrunde liegenden Streitfall war das persönliche Erscheinen eines Hartz IV-Beziehers bei einem Gerichtstermin angeordnet worden. Der Termin dauerte etwa zwei Stunden. Der zum Zeitpunkt der Verhandlung arbeitslose Mann führte den Haushalt für Lebensgefährten und Mutter. Zunächst wurde eine Zeitaufwandsentschädigung von 3 €/Stunde festgelegt, weil der Kläger keine Einkünfte habe. Das war dem Mann jedoch zu wenig. LSG setzt Entschädigung in Höhe von 12 Euro pro Stunde fest Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt erhöhte daraufhin den Stundensatz auf 12 Euro. Nach dem Gesetz komme es nur darauf an, dass man den Haushalt führe und nicht erwerbstätig sei. Daran ändere der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen nichts. Berufstätige Kläger mit geringem Einkommen könnten allerdings benachteiligt sein, wenn sie einen geringeren Bruttolohn erhielten. |
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