Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Kosten der Unterkunft ... |
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| Geschrieben von: Jürgen Habich |
| Donnerstag, den 08. Dezember 2011 um 12:54 Uhr |
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Ganz zufällig traf die Redaktion von NETZEIT über eine Beatungsanfrage zu den Kosten der Unterkunft aus dem Raum Segeberg auf eine fragwürdige Entscheidung. Einer Bedarfsgemeinschaft, deren Heiz- und Nebenkosten gestiegen waren, wurden diese nicht etwa anerkannt, vom Jobcenter kam statt dessen ein neuer neuen Bescheid mit einer Umzugsaufforderung. Nach einigen Recherchen und Anfragen unter Abgeordnetenwatch.de konnte der Sachverhalt geklärt werden. Der Hinweis kam von einer SPD-Kreistags-Abgeodneten, dass gesetzliche Änderrungen im SGB II und SGB XII zum Tragen gekommen sind. Es liegt daher nahe, dass damit eine Satzungsermächtigung nach § 22a, die im Januar 2010 in Kraft getreten ist, gemeint war. Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz ermächtigen oder verpflichten, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Eine solche Satzung bedarf der vorherigen Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle, wenn dies durch Landesgesetz vorgesehen ist. Wir werden weiter darüber berichten. siehe hier NACHTRAG:Betroffene denen ähnliches widerfährt, sollten sich anwaltlich beraten lasssen. |
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