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Neuer Anlauf in Sachen Mietobergrenzen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Badische Zeitung   
Montag, den 12. Dezember 2011 um 15:22 Uhr

Höheres Limit für Hartz-IV-Bezieher: Gemeinderat soll dazu beschließen, 2013 einen neuen Mietspiegel erstellen zu lassen.

Die Stadtverwaltung legt jetzt ein Konzept vor, wie sie die Sache mit den Mietobergrenzen regeln will. Sie muss: Die alte Praxis war rechtswidrig, hatte das Bundessozialgericht im April befunden. Die Obergrenze gilt für alle, die Hartz-IV oder Grundsicherung bekommen. Es geht um die Frage, welche Miete angemessen ist und ob es in Freiburg überhaupt genügend entsprechende Wohnungen gibt. Dafür fehlte dem Gericht zufolge der Nachweis.
Die Verwaltung wird nun dem Gemeinderat am Dienstag zweierlei vorschlagen: Sie will übergangsweise für die Obergrenze die Basismiete des Mietspiegels 2011 heranziehen. Und dann, statt den Spiegel wie geplant fortzuschreiben, 2013 gleich einen neuen erstellen, der auch die vom Gericht geforderten Daten erhebt. Damit könnte der Gemeinderat schließlich die Obergrenze neu festlegen.

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