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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Richter stärken Hartz-IV-Empfänger PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 15. Dezember 2011 um 06:20 Uhr

Hartz-IV-Empfänger müssen keine Stellen annehmen, die gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Dies entschied das Sozialgericht Gießen und gab damit einem Kraftfahrer aus dem Wetteraukreis (Hessen) recht. Der 45-Jährige hatte eine Arbeit abgelehnt, weil er mit den Arbeitsbedingungen nicht einverstanden war. Daraufhin kürzte ihm das Jobcenter seine Leistungen um 112 Euro im Monat. Dagegen klagte der Mann - erfolgreich. Das Jobcenter muss ihm nun den gekürzten Betrag nachzahlen (Az.: S 22 AS 869/09).

Vertrag benachteiligte den Hartz-IV-Empfänger

In dem Fall hatte das Jobcenter dem 45-jährigen Mann einen Job als Kraftfahrer bei einer Spedition angeboten. Dieser lehnte allerdings ab. Der Vertrag verstoße gegen arbeitsrechtliche Grundsätze.

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Kommentare  

 
0 #1 Wener Sch 2011-12-15 07:25
Dann darf man auch Jobs von Leiharbeitnehme r-Menschenhändler n nicht annehmen! Denn dort herrschen fast nur unwürdige Bedingungen, vom Lohn angefangen über unbezahlte Überstunden, miesere Arbeiten, weniger Rechte usw. usw.
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