Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Ermittlung des menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums |
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| Samstag, den 11. September 2010 um 17:39 Uhr |
Erklärung der sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:„Die Bundesregierung will bei der Neuberechnung der Regelleistungen nicht berücksichtigen, ob die gewählte Bezugsgruppe zur Ermittlung des Regelsatzes überhaupt in Frage kommt oder nicht schon bereits in Armut lebt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies aber als Voraussetzung für die Nutzung des von der Bundesregierung präferierten Statistikmodells gefordert. Damit wird das immanente Problem des Modells - die mögliche Verarmung der Bezugsgruppe – komplett ignoriert. Ferner hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil darauf verwiesen, dass die Datenbasis für die Berechnung der Regelleistung verfälscht wird, wenn die Menschen, die in Deutschland in verdeckter Armut leben, nicht aus der Bezugsgruppe heraus gerechnet werden. Das sind circa fünf Millionen Personen. Weiterhin sollen nur noch diejenigen mit ausschließlichem - statt wie bisher mit überwiegendem - Bezug von Grundsicherungsleistungen heraus gerechnet werden. Die Bundesregierung versucht, die Regelleistungen durch Manipulation der Bezugsgruppe weiterhin auf dem bisherigen Armutsniveau zu belassen und ignoriert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch liegen bisher keine konkreten Angaben der Bundesregierung zur Methode der Bestimmung der Regelleistungen vor. Sie sollen erst mit der Veröffentlichung der Regelleistungsberechnung erfolgen. Die Methode kann somit dem gewünschten Ergebnis angepasst werden. Das ist nicht akzeptabel.“  |
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