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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Hartz IV: BSG kippt Duisburger Mietobergrenze PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Harz-Nordhausen.blog   
Freitag, den 23. Dezember 2011 um 12:24 Uhr

Das Bundessozialgericht hat in der Verhandlung vom 20. Dezember 11 eine interessante Entscheidung getroffen. Es ging hierbei um das "schlüssige Konzept" der Stadt Duisburg, welches von Sozialgericht Duisburg und dem Landessozialgericht für rechtens gehalten wurde. Diese Entscheidungen wurden nun aufgehoben. Die Vorsinstanzen hatten bestimmte Baualtersklassen aus dem Mietspiegel nicht einbezogen, obwohl nicht fest stand, dass aus diesen Altersklassen wenige Wohnungen zum unteren Marktsegment gehören. Andererseits hatten die Behörde und die Vorinstanzen mathematisch-statistische Grundsätze verletzt, indem sie Tabellenfelder aus dem Mietspiegel mit berechnet hatten, bei denen unklar ist, wie hoch der Bestand in diesem Feld ist, ob solche Wohnungen wirklich für die ALG II Leistungsberechtigten zur Anmietung zur Verfügung standen.Darüber hinaus kritisiert das BSG, dass nicht sichergestelltsei, dass die "angemessenen" Wohnungen sich nur auf bestimmte Stadtteile beschränken. Dieses wäre ein Verstoß gegen die BSG-Rechtsprechung, die stets eine Segregation verhindern will. Unterstrichen wird mit der Entscheidung nochmals, dass der Grundsicherungsträger, also die Behörde zunächst verpflichtet ist, ein schlüssiges Konzept aufzustellen, das die o.g. Kriterien erfüllt. Liegt ein solches Konzept nicht vor, kann das Gericht von Amts wegen Ermittlungen anstellen, die auch den o.g. Anforderungen genügen müssen. Wenn das Gericht dieses nicht kann, weil die erforderlichen Ermittlungen zu umfangreich sind, ist § 12 WoGG anzuwenden, der in der Regel für die Betroffenen günstig ist.
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