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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Ausfüllhilfe für die Beantragung von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dietmar Hamann   
Dienstag, den 27. Dezember 2011 um 18:12 Uhr

Aktuelle Kundenbefragungen in den Jobcentern haben gezeigt, dass die Beantragung von Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) immer noch als zu unverständlich und schwierig wahrgenommen wird. Darauf hat die Agentur für Arbeit nun reagiert und stellt den Kunden bei Beantragung von Leistungen der Grundsicherung eine überarbeitete elektronische Ausfüllhilfe zur Verfügung.

Die Anleitung erklärt Schritt für Schritt, welche Informationen im Antrag an welcher Stelle benötigt werden und welche Angaben unverzichtbar sind. Neben den Tipps zum Ausfüllen des Antrags, werden verschiedene Begriffe aus dem Bereich des Arbeitslosengeldes II einfach erklärt und es wird auf Merkblätter und weiterführende Informationen verwiesen. Die Hinweise werden gesprochen und gleichzeitig am Bildschirm angezeigt. Jeder Nutzer kann überdies die Geschwindigkeit der Antragstellung selbst bestimmen, zwischendurch eine Pause einlegen oder einfach am nächsten Tag fortfahren.

Hier finden Sie die Anleitung

 

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