Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz-IV-Familien müssen Kindergeld zurückzahlen |
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| Geschrieben von: Der Tagesspiegel |
| Donnerstag, den 29. Dezember 2011 um 06:13 Uhr |
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Die Bundesagentur für Arbeit muss in mehreren hunderttausend Fällen Geld von Hartz-IV-Beziehern zurückfordern. Für die Familien ändert sich allerdings nichts, dafür hat die Bundesagentur einen immensen Bürokratieaufwand. München - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss in mehreren hunderttausend Fällen Geld von Hartz-IV-Beziehern zurückfordern. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums bestätigte, dass die Kindergeld-Erhöhung vom Januar um 20 Euro pro Kind auf das Sozialgeld der Arbeitsagenturen angerechnet werde, da Kindergeld als Einkommen gelte. Betroffene Eltern bekommen so zwar mehr Kindergeld, erhalten aber dafür aber weniger Hartz-IV-Leistungen – netto ändert sich für sie nichts; für die BA führt das zu einem immensen Bürokratieaufwand. mehr lesen |
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