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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Keine Beitragsgelder für Hartz-IV-Leistungen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: dpa   
Samstag, den 31. Dezember 2011 um 11:30 Uhr

Der Arbeitsagentur sind sie schon lange ein Dorn im Auge - Milliardenzahlungen für Hartz-IV-Leistungen aus der eigenen Beitragskasse. Der müsse aus Steuergeldern gezahlt werden, findet Agentur-Chef Frank-Jürgen Weise.

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, hat sich für ein Ende der Milliardenzahlungen aus der eigenen Beitragskasse für Hartz-IV-Leistungen ausgesprochen. „Ich sehe diesen Punkt genauso wie die große Mehrheit des Verwaltungsrats der Bundesagentur: Den Eingliederungsbeitrag sollten nur die Steuerzahler tragen“, unterstrich Weise.

Schließlich handele es sich bei der Grundsicherung mit Arbeitslosengeld II um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

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