Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Zweigeteilte Jobwirtschaft für Hartz-IV-Empfänger |
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| Geschrieben von: Tino Moritz |
| Montag, den 02. Januar 2012 um 10:53 Uhr |
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Chemnitz/Dresden Bei der Betreuung der Hartz-IV-Empfänger geht ein Riss durch Sachsen: Ab 2012 werden die Landkreise sechs von insgesamt 14 Jobcentern allein betreiben. Etwa 67 000 Menschen sind vom Wechsel betroffen. Wenn es gut läuft, bekommen die Betroffenen es gar nicht mit. Mit Jahresbeginn ändert sich die Zuständigkeit für die Grundsicherung von immerhin 67 000 Sachsen. Waren für sie bislang Kommunen und Bundesarbeitsagentur gemeinsam verantwortlich, sind es ab sofort nur noch die Landkreise allein. Nur auf dem Kontoauszug, da könnte sich etwas ändern – nicht beim Zahlungstermin, wohl aber beim Absender. „Alles ist transparent“, sagt die Regionaldirektionschefin der Bundesagentur, Jutta Cordt. Cordt gibt sich als klare Verfechterin von gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und Kommunen zu erkennen. „Das war auch die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe“, erinnert sie an die Entstehungsgeschichte von Jobcentern zu Beginn der Hartz-Reformen. „Jeder sollte mit seinen Kompetenzen beitragen: Die Bundesagentur mit der Vermittlung, die Landkreise mit den sozial flankierenden Leistungen wie soziale Betreuung, Schuldner- und Suchtberatung.“ |
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