GTranslate

Über uns

PartnerLinkSlide

  • BlogPiraten
  • NAK
  • Menschenrechte
  • Berber-International
  • Soziales Dorf
  • Berber-Info
  • BAG Wohnungslosenhilfe
  • Das Armutsnetzwerk
  • European Union of Homeless

Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

BSG vom 24.11.11: Kein Stromkostenabzug bei Pauschalmieten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 11:21 Uhr

Zahlen Hartz IV-Empfänger eine Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten werden, darf das Jobcenter die Leistungen für die Unterkunft trotzdem nicht um einen aus den Regelleistungen ermittelten Anteil für Haushaltsenergie kürzen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 24.11.2011.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall zahlte ein ALG II-Bezieher für ein Zimmer, welches er zur Untermiete bewohnte, monatlich pauschal 110 € inklusive aller Nebenkosten einschließlich Strom. Obwohl die Unterkunftskosten sehr günstig waren, zog das Jobcenter in Hamburg 28 € für Strom von den Leistungen für die Unterkunft ab.

Näheres bei Sozialberatung Kiel

 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

 

© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons