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Hartz-IV: Amt darf bei Mietminderung nicht einfach an Vermieter zahlen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: dpa-tmn, t-online.de   
Samstag, den 07. Januar 2012 um 12:42 Uhr

Hartz-IV-Empfänger müssen nicht jeden Eingriff in ihre Eigenständigkeit dulden. Haben sie etwa die Miete gekürzt, kann das Amt für Arbeit und Soziales die Miete nicht einfach ungemindert an den Vermieter überweisen. Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe (Az.: S 15 As 2985/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

 

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