Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Hartz-IV: Amt darf bei Mietminderung nicht einfach an Vermieter zahlen |
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| Geschrieben von: dpa-tmn, t-online.de |
| Samstag, den 07. Januar 2012 um 12:42 Uhr |
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Hartz-IV-Empfänger müssen nicht jeden Eingriff in ihre Eigenständigkeit dulden. Haben sie etwa die Miete gekürzt, kann das Amt für Arbeit und Soziales die Miete nicht einfach ungemindert an den Vermieter überweisen. Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe (Az.: S 15 As 2985/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.  >>>mehr lesen |
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