Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Eilrechtsschutz und "Hartz IV" |
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| Geschrieben von: Rechtsanwalt Volker Gerloff (Anwaltsbüro Böhlo & Gerloff) |
| Dienstag, den 10. Januar 2012 um 05:46 Uhr |
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Wer in einem Eilverfahren beim Sozialgericht Regelsatz-Leistungen begehrt erhält oft "nur" eine vorläufige Bewilligung von 80% des Regelsatzes, da sonst die Hauptsache vorweggenommen würde (ständige Rspr.). In der Masse der Fälle erscheint diese Regelung sachgerecht, da die Betroffenen nur für einen vorübergehenden Zeitraum mit den geminderten Leistungen leben müssen. >>>mehr lesen |
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